Wann ist eine Unterbrechung der Blutgerinnungshemmung erforderlich?
Das größte Risiko, das mit Vorhofflimmern verbunden ist, ist die Entstehung von Blutgerinnseln (Thromboembolien), die im Gehirn wichtige Gefäße verschließen können. Bei einer kardiovaskulären Erkrankung wie Vorhofflimmern sind Medikamente zur Blutgerinnungshemmung (auch “Blutverdünnung“ oder Antikoagulation genannt) zum Schutz vor Blutgerinnseln gut etabliert. Zur Verfügung stehen unter anderem Vitamin K-Antagonisten (VKAs), die in der Vergangenheit häufig eingesetzt wurden. Inzwischen werden jedoch vor allem neuere Medikamente wie die einfacher zu handhabenden oralen Thrombin- oder Faktor-Xa-Hemmer (Nicht-Vitamin K-abhängige orale Antikoagulantien, NOAKs) empfohlen und mit gutem Erfolg eingesetzt. Eine häufige Nebenwirkung bei allen gerinnungshemmenden Medikamenten sind Blutungen. In den meisten Fällen sind diese nicht lebensbedrohlich. Im Zuge einer geplanten Operation kann es allerdings erforderlich sein, die Blutgerinnungshemmung kurzfristig zu unterbrechen. Mit der kurzen Unterbrechung soll das erhöhte Risiko von stärkeren Blutungen während und nach der Behandlung vermieden werden.
Die ärztliche Herausforderung vor einer Operation
Ärzte stehen bei Patienten, die eine medikamentöse Hemmung der Blutgerinnung (Antikoagulation) erhalten und operiert werden müssen, vor einer Herausforderung. Einerseits verringert eine verminderte Blutgerinnung das Risiko von Thromboembolien, erhöht aber das Risiko für das das Auftreten von Blutungen. Andererseits verstärkt die operativ bedingte Ruhigstellung des Körpers und das vorübergehende Abklemmen wichtiger Blutgefäße bei einer Operation die Blutgerinnung. Das Gerinnungssystem ist zusätzlich durch die Operationswunde bzw. den dort einsetzenden Heilungsprozess aktiviert.

Diese Faktoren führen zu einer vermehrten Thrombenbildung im Körper und erhöhen das Risiko für einen Schlaganfall. Bei einem gesunden Menschen befinden sich gerinnungshemmende und gerinnungsfördernde Stoffe in einem ausgeklügelten Gleichgewicht. Bei Vorhofflimmer-Patienten muss der Grad der medikamentösen, gerinnungshemmenden Wirkung in dem optimalen Bereich zwischen Gerinnungs- und Blutungsrisiko gleichmäßig gehalten werden. Für die Aufrechterhaltung dieses optimalen Bereichs erfolgt bei Vorhofflimmer-Patienten die Unterbrechung der Blutgerinnungshemmung rechtzeitig vor Beginn der geplanten Operation.
Eine Operation steht an – was nun?
Wenn Sie sich einer Operation unterziehen müssen, informieren Sie den operierenden Arzt, dass Sie gerinnungshemmende Medikamente einnehmen. Zur Vermeidung von Komplikationen werden Sie vom Arzt gebeten, den „Blutverdünner“ vor dem OP-Termin abzusetzen. Setzen Sie Ihre gerinnungshemmenden Medikamente niemals selbständig ab. Nach der Operation kann die orale Antikoagulation wieder aufgenommen werden, wenn die Blutstillung (Hämostase) gesichert ist. Bei einfachen Eingriffen (Bagatelleingriffen) unter NOAKs muss die Medikation eventuell nicht unterbrochen werden. Ein weiterer Vorteil bei NOAKs: Seit einigen Jahren stehen Gerinnungshemmer zur Verfügung, deren Wirkung im Notfall rasch aufgehoben werden kann und so die Blutgerinnung innerhalb weniger Minuten normalisiert.1 Dies macht kurzfristig erforderliche Operationen oder Notfall-Operationen sicherer. Durch die schnelle Aufhebung der gerinnungshemmenden Wirkung kann innerhalb kürzester Zeit eine Operation erfolgen, ohne dass bei dieser ein erhöhtes Blutungsrisiko besteht. Und noch ein letzter Hinweis: Auch beim Krankenhausaufenthalt sollten Sie Ihren Patientenausweis immer mit sich führen.
Referenzen
- Altiok E, Marx N. Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 776-83